Unser Steuerbüro in Stuttgart hilft Ihnen gerne bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung!
Es nähert sich die nächste Steuererklärung?
Nutzen Sie alle steuerlichen Vorteile und lassen Sie sich von Steuerkanzlei Grass + Hellstern Partnerschaft GmbB in Stuttgart helfen, Ihre Steuererklärungen vorzubereiten. Wir bieten unseren Service für verschiedenste Einkommensquellen an, sodass Sie optimal profitieren können.
Häufige Fragen an unsere Steuerkanzlei einfach beantwortet
Sie werden sicherlich viele Fragen haben, wenn Sie zum ersten Mal eine Steuererklärung abgeben. Hier beantworten wir Ihnen einige der am häufigsten gestellten Fragen. Sollten noch weitere Unklarheiten bestehen, können Sie jederzeit gerne Kontakt zu uns aufnehmen. Wir stehen Ihnen jederzeit mit einer umfassenden, individuellen Beratung zur Verfügung.
Wie ist die Steuererklärung abzugeben?
Die Abgabe der Erklärung muss beim zuständigen Finanzamt erfolgen. Dies kann auf persönlichem Wege, postalisch oder elektronisch geschehen. Wenn Sie einen Steuerberater beauftragen, kümmert er sich um die Abgabe an das Finanzamt.
Was ist bei der Steuererklärung absetzbar?
Es ist möglich, einige Kosten wie Pendlerpauschale, Homeoffice-Pauschale, Handwerkerkosten, Spenden, private Altersvorsorge, Kosten für die Kinderbetreuung und Werbungskosten abzusetzen.
Welche Unterlagen brauchen Sie für die Steuererklärung?
Um die Steuererklärung einzureichen, benötigen Sie bestimmte Unterlagen, darunter allgemeine Angaben, Informationen zu Einkommen, Werbungskosten, Kinderbetreuungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen, Belege zu Kapitalerträgen und Vermietungseinkünften.
Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
Selbstständige, Gewerbetreibende, Rentner, und Menschen die Einkünfte aus Kapitalerträgen und Vermietungseinkünften haben, müssen immer eine Steuererklärung abgeben.
Als Arbeitnehmer müssen Sie unter bestimmten Umständen Ihre Steuererklärung abgeben, wie etwa bei Lohnsteuerfreibeträgen, Einkünften, Lohnersatzleistungen, Einzelveranlagung bei Ehe- oder Lebenspartnern, Freibeträgen für Kinder, Steuerklassen bei Ehe- oder Lebenspartnern, Scheidung und Wiederheirat, Arbeitgeberwechsel beziehungsweise Eintrag S in der Lohnsteuerbescheinigung, Abfindung, Kapitalerträgen und Verlustvortrag. Bitte beachten Sie, dass das Finanzamt Sie auch zur Abgabe einer Steuererklärung auffordern kann, sollten die oben genannten Situationen nicht auf Sie zutreffen.
Haben Sie weitere Fragen zu unseren Leistungen oder möchten Sie uns beauftragen? Rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns online.
Wir sind für Sie da!